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  • Über diesen Dienst werden die statistischen Daten wie Anleinpflicht, Bürgerforum, Gemeindegrenzen, Gemeinderegionen, Gemeindeverbund, Schiedsamtsbezirke, Schornsteinfegerkehrbezirke, Schuleinzugsbereiche, Wahlbereiche, Wahlkreise, Wahllokale der Stadt Osnabrück bereitgestellt.

  • Über diesen WMS-Dienst werden die Öffentlichen Grünanlagen, die (vereinsgebundenen) Kleingartenanlagen, das Baum- und Spielgerätekataster der Stadt Osnabrück dargestellt.

  • Dieser Datensatz enthält die Bushaltestellen in Osnabrück. Jede stadtein- und stadtauswärtige Bushaltestelle ist erfasst. Zu jedem Datensatz sind der Name der Bushaltestelle, die Buslinie(n), die Richtung(en) der Buslinie(n), sowie ein Link auf den zugehörigen Haltestellenfahrplan der Stadtwerke Osnabrück enthalten. Die Barrierefreiheit der Bushaltestelle, also der Ausbau für Niederflurbordsteine, ist ebenfalls in der Attibuttabelle hinterlegt.

  • Dieser Datensatz enthält Informationen über alle Einläufe der städtischen und (teilw.) privaten Gräben und Durchlässe. Zum Einlauf sind Material und der Durchmesser in den Attributen erfasst.

  • Über diesen WMS-Dienst werden die Baustellen, Bushaltestellen, Parkmöglichkeiten, Tote-Winkel-Spiegel, Einbahnstraßen, BAB-Umleitungen, Buslinien, Gefahrgutstraßen und die Umweltzone in der Stadt Osnabrück dargestellt.

  • Dieser Datensatz enthält die Umleitungsstrecken der Bundes-Autobahn durch die Stadt Osnabrück. Es werden Angaben zur Autobahnnummer (z.B. A33), Umleitungsummer (z.B. U93) sowie der Straßenabschnitt gemacht.

  • Das Bundesnaturschutzgesetz stellt mit dem § 30 bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, unter gesetzlichen Schutz.

  • Dieser Datensatz enthält die Abgrenzungen nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB).

  • Dieser Datensatz enthält die Anlagen zur Energiegewinnung aus Wasser.

  • Dieser Datensatz enthält die Ausschlussgebiete der Osterfeuer in der Stadt Osnabrück. In diesen Gebieten ist es nicht erlaubt ein Osterfeuer abzubrennen. Grundsätzlich sind Osterfeuer in der Innenstadt und in den bebauten Gebieten der Stadt nicht erlaubt.

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